Spielplatzüberprüfung nach ÖNorm EN 1176 und EN 1177
In Österreich gibt es für die Führung öffentlicher Spielplätze bestimmte Richtlinien. Sie enthalten Verpflichtungen des Spielplatzhalters und des Spielplatzbetreibers, für die Benutzbarkeit Sorge zu tragen. Die Anwendung der Normen für Spielplätze gewährleisten eine sichere Ausführung, Aufstellung und Instandhaltung der Spielgeräte.
Bei Unfall oder Verletzung werden die Normen als gültiges Regelwerk vom Sachverständigen zur Beurteilung der Haftungsfragen herangezogen.
Die ÖNORM EN 1176, EN 1177 und die Spielplatzverordnung Wien behandeln Spielplatzgeräte, Spielplatzböden, Wartung und Betrieb.
Gilt für Vereine, Schulen, Gemeinden, Hausverwaltungen und Kindergärten
Für die Sicherheit der Kinder ist es besonders wichtig, dass die vorgegebenen Wartungs- und Hauptprüfungsintervalle eingehalten und regelmäßige Spielplatzüberprüfungen durchgeführt werden. Umso mögliche Verletzungen frühzeitig erkennen und beheben zu können.
Aufgrund unterschiedlicher Gefahrenquellen empfehlen folgende Prüfungen durchzuführen:
- eine Installationsprüfung nach Neuaufstellung von Spielgeräten
- eine jährlich wiederkehrende Hauptprüfung des Spielplatzes insbesondere nach dem Winter
- eine operative Prüfung (vierteljährlich gemäß ÖNORM EN 1176)
Wann und wie oft geprüft werden muss, wird in der ÖNORM EN 1176 festgehalten. Betroffen von den Prüfungen sind alle Betreiber und Erhalter von Anlagen. Jeder, der ein Gerät in den Verkehr bringt, haftet für den sicheren Betrieb und die Benutzung.
Überprüfungsobjekte wie Vereine, Schulen, Gemeinden, Hausverwaltungen und auch Kindergärten sind davon betroffen.
Smarte Objektsicherheit
Zertifizierte Überprüfung nach ÖNORM B 1300 und ÖNORM B 1301
Objekt- und Gebäudezustandsanalyse
Smart Technik überprüft regelmäßig ihre Spielplatzsicherheit