Trinkwasserhygiene und Legionellenprüfung

Durch die neue Prüfpflicht gemäß ÖNORM B 5019 (Hygiene in Trinkwasseranlagen) vom 01.05.2011 müssen die Eigentümer von Mehrparteienhäuser mit zentraler Warmwasseraufbereitung das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellenbefall überprüfen lassen.

Dadurch liegt die Hauptverantwortung für die ordnungsgemäße Betriebsführung einer Trinkwasserwärmungsanlage beim Anlagenbetreiber.

Risiko- und Gefahrenanalysen der Trinkwasseranlage

Zum Beispiel Beherbergungsbetriebe trifft diese Verpflichtung dem Gast gegenüber. Der Hotelier muss sicherstellen, dass eine gefahrlose Benützung der Zimmer und der vorhandenen Dusche möglich ist. “Jeder Hotelier muss wissen, dass von Gas-, Heizung- und Wasserversorgung besondere Gefahren ausgehen, und daher diese regelmäßig auf mögliche Gefahrenquellen kontrollieren lassen muss”. (OGH-Entscheidung 2013 Gz 8Ob106/12i)

Folgende Dienstleistungen kann Smarttechnik GmbH seinen Kunden dazu anbieten:

  • Durchführung von Risiko- und Gefahrenanalysen der Trinkwasseranlage
  • Festlegung von Probenahmestellen inkl. regelmäßiger Probenahme und Analyse
  • Analyse und Auswertung durch akkreditierte Labors
  • Sanierungskonzept bei einem positiven Befund

Smarte Objektsicherheit

Zertifizierte Überprüfung nach ÖNORM B 1300 und ÖNORM B 1301

Objekt- und Gebäudezustandsanalyse

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Smart Technik  prüft und analysiert Ihre Trinkwasseranlage

Objektsicherheitsprüfbericht

Nach ÖNORM B1300 und B1301 werden Gefahrenpotenziale durch regelmäßige Prüfroutinen (Sichtkontrollen, Begehungen und eingehende Begutachtungen) rechtzeitig erkannt oder frühzeitig beseitigt.

mehr erfahren:

» Hotline: 0800 20 30 88

Smart Objekt- und Gebäudezustandsanalyse nach ÖNORM B 1300 und ÖNORM B 1301 vor Ort – österreichweit