Trinkwasserhygiene und Legionellenprüfung
Durch die neue Prüfpflicht gemäß ÖNORM B 5019 (Hygiene in Trinkwasseranlagen) vom 01.05.2011 müssen die Eigentümer von Mehrparteienhäuser mit zentraler Warmwasseraufbereitung das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellenbefall überprüfen lassen.
Dadurch liegt die Hauptverantwortung für die ordnungsgemäße Betriebsführung einer Trinkwasserwärmungsanlage beim Anlagenbetreiber.
Risiko- und Gefahrenanalysen der Trinkwasseranlage
Zum Beispiel Beherbergungsbetriebe trifft diese Verpflichtung dem Gast gegenüber. Der Hotelier muss sicherstellen, dass eine gefahrlose Benützung der Zimmer und der vorhandenen Dusche möglich ist. “Jeder Hotelier muss wissen, dass von Gas-, Heizung- und Wasserversorgung besondere Gefahren ausgehen, und daher diese regelmäßig auf mögliche Gefahrenquellen kontrollieren lassen muss”. (OGH-Entscheidung 2013 Gz 8Ob106/12i)
Folgende Dienstleistungen kann Smarttechnik GmbH seinen Kunden dazu anbieten:
- Durchführung von Risiko- und Gefahrenanalysen der Trinkwasseranlage
- Festlegung von Probenahmestellen inkl. regelmäßiger Probenahme und Analyse
- Analyse und Auswertung durch akkreditierte Labors
- Sanierungskonzept bei einem positiven Befund
Smarte Objektsicherheit
Zertifizierte Überprüfung nach ÖNORM B 1300 und ÖNORM B 1301
Objekt- und Gebäudezustandsanalyse
Smart Technik prüft und analysiert Ihre Trinkwasseranlage