Trinkwasserhygiene und Legionellenprüfung
Mit der Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie wird es nun erstmals auch eine gesetzliche Verpflichtung zur Legionellenuntersuchung im Trinkwasserbereich geben, die neue ÖNORM B1921 stellt bereits die Weichen für eine umfassende Beurteilung aller Trinkwassererwärmungsanlagen.
Als Fusion der beiden bisherigen ÖNORMEN B5019 und B5021 ergibt sich durch die Umsetzung der neuen ÖNORM B1921 für viele österreichische GebäudeeigentümerInnen eine neue Situation: Künftig fallen auch dezentrale Erwärmungsanlagen in Wohngebäuden in den Anwendungsbereich der Norm, die nun für zentrale und dezentrale Anlagen und damit grundsätzlich für alle Wohnhäuser gilt. Lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Einzelwohnungen mit eigener Energieeinspeisung sind von der Norm ausgenommen.
Dadurch liegt die Hauptverantwortung für die ordnungsgemäße Betriebsführung einer Trinkwasserwärmungsanlage beim Anlagenbetreiber.
Risiko- und Gefahrenanalysen der Trinkwasseranlage
Zum Beispiel Beherbergungsbetriebe trifft diese Verpflichtung dem Gast gegenüber. Der Hotelier muss sicherstellen, dass eine gefahrlose Benützung der Zimmer und der vorhandenen Dusche möglich ist. „Jeder Hotelier muss wissen, dass von Gas-, Heizung- und Wasserversorgung besondere Gefahren ausgehen, und daher diese regelmäßig auf mögliche Gefahrenquellen kontrollieren lassen muss“. (OGH-Entscheidung 2013 Gz 8Ob106/12i)
Folgende Dienstleistungen kann Smarttechnik GmbH seinen Kunden dazu anbieten:
- Durchführung von Risiko- und Gefahrenanalysen der Trinkwasseranlage
- Festlegung von Probenahmestellen inkl. regelmäßiger Probenahme und Analyse
- Analyse und Auswertung durch akkreditierte Labors
- Sanierungskonzept bei einem positiven Befund
Smarte Objektsicherheit
Zertifizierte Überprüfung nach ÖNORM B 1300 und ÖNORM B 1301
Objekt- und Gebäudezustandsanalyse
Smart Technik prüft und analysiert Ihre Trinkwasseranlage